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Neue Isar-Verordnung: Diese Regeln gelten für Stand Up Paddling

Die Isar. Ein wahres Idyll für Stand Up Paddling. Stand Up Paddler erleben dort von ruhigem Fließwasser bis aufregendem Wildwasser in wunderbarer Landschaft genussvolle Momente auf dem SUP. Seit 19. April 2019 gelten auf der südlichen Isar jedoch durch die Isar-Verordnung neue Regeln – auch für Stand Up Paddler.
UPDATE 27.01.2020: Seit 25. Januar gilt auch für die Isar auf dem Gebiet des Landkreises München eine neue Verordnung, die die Befahrung regelt.

In den letzten Jahren ist der Freizeitverkehr auf der Isar deutlich gestiegen. Vor allem Hobby-Kapitäne in teilweise untauglichen Schlauchbooten haben im Sommer die Isar bevölkert und die Natur “gestresst” – mit lauter Musik, Bier und Partylaune. Seit 19. April 2019 regelt die neue Isar-Verordnung das private Bootfahren auf der südlichen Isar. Sie soll den Auswüchsen der Sommer-Freizeit-Fahrer eine Grenze setzen und die Natur besser schützen.

Dabei macht die Verordnung keine Unterscheidung zwischen dem problematischen „Partybetrieb“ auf der Isar und dem größtenteils verantwortungsbewusst und umweltverträglich betriebenen Wassersport mit SUP, Kanu und Kajak. Der Bayerischen Kanu-Verband (BKV) übt daher massive Kritik: Die Verordnung ist „nicht gerecht und greift mit ihren saisonalen Pauschalverboten in unverhältnismäßiger Weise in das Recht jedes Einzelnen auf Aufenthalt und Erholung in der freien Natur ein, welches durch Artikel 141 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung garantiert ist“.

Der BKV bemängelt zudem, dass es keinen Nachweis von nennenswerten Belastungen (etwa bei Fischlaich und Vogelbrut) durch eine moderate Isar-Befahrungsfrequenz naturverträglich betriebenen Kanu- und SUP-Sports gibt. Auch deshalb hat der BKV bereits eine Klage gegen die neue Isar-Verordnung angekündigt. Fraglich bleibt zudem, ob sich durch die Verordnung an der Situation im Sommer etwas ändert – oder an heißen Sommertage noch mehr Boote auf der Isar unterwegs sein werden. Damit wäre dem Naturschutz auch nicht geholfen.

Details der Isar-Verordnung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Nun zu den Details der Isar-Verordnung: Zwischen Sylvensteinspeicher und Icking gelten seit 19. April 2019 die strengen Befahrungszeiten und Verhaltensregeln. Diese gelten auch für Stand Up Paddler, die auf der Isar unterwegs sind.

Die wichtigesten Details im Überblick:

SUP auf der Isar:
Befahrungszeiten

Zentrales Elemente der Verordnung sind jahreszeitliche und tageszeitliche Befahrungsregeln:

  • Der Isar-Abschnitt zwischen Sylvensteinspeicher und Bad Tölz darf nur vom 1. Juni bis zum 15. Oktober befahren werden.
  • Im weiteren Isar-Verlauf zwischen Bad Tölz und der Landkreisgrenze bei Icking (Isarbrücke bei Schäftlarn / Dürnsteinerbrücke) ist das Befahren länger erlaubt, nämlich vom 1. Juni bis 31. Dezember.
  • In diesen Zeiträumen ist das Befahren und somit das Stand Up Paddling auf der Isar nur zwischen 07:00 Uhr und 20:30 Uhr erlaubt.

Dementsprechend wir die Isar als traumhaftes Paddelrevier für zwei Drittel des Jahres gesperrt. In dem gesperrten Zeitraum („kühle und kalte Jahreszeit“) sind nur wenige ambitionierte und naturverbundene Paddler auf der Isar unterwegs, wodurch die Natur nicht beeinträchtigt wird.

SUP auf der Isar:
Verhaltensregeln

Die neue Verordnung für die Isar auf dem Gebiet des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen beinhaltet auch strenge Verhaltensregeln für Schlauchboot-, aber auch Kajak- und Kanufahrer sowie Stand Up Paddler.

Für Stand Up Paddler, die Wert auf Umweltschutz, Sicherheit und naturverbundenes Verhalten legen, sind die neuen Vorgaben selbstverständlich und daher nichts neues.

  • Aus der Schifffahrtsordnung leitet sich eine 0,5 Promillegrenze für Bootsfahrer und Stand Up Paddler ab.
  • Verboten ist das Anhängen von unbesetzten Beibooten und das Zusammenbinden von Booten bzw. Stand Up Paddling Boards.
  • Wasserfahrzeuge dürfen nicht durch Flachwasserzonen gezogen werden.
  • Nichtschwimmer und Kinder bis zwölf Jahre müssen eine Rettungsweste tragen.
  • Das Mitführen von Glasflaschen und -gefäßen ist verboten.
  • Lautsprecher, Musikanlagen und Co. dürfen nicht genutzt werden.
  • Das Anlanden an Kiesinseln und Kiesbänken ist verboten. Zudem muss davon ausreichend Abstand gehalten werden.
  • Nur im Notfall ist das Herausspringen aus Booten erlaubt. Übersetzt für Stand Up Paddler heißt dies, dass etwa auch das Abspringen vom SUP Board für eine kurze Abkühlung untersagt ist.
  • Das Übernachten im Freien in den Schutzgebieten bleibt wie bisher untersagt.
Befahrungszeiten auf der Isar für SUP zwischen Sylvensteinspeicher und Icking (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen)

Laut Information des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen soll auch entlang des Isar-Verlaufs über die Regeln informiert werden. Hierzu sollen Schilder überarbeitet oder neu angebracht werden.

Wer gegen die Verordnung und somit die Befahrungszeiten und Verhaltensregeln verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Einhaltung der Verordnung überwachen neun Isar-Ranger. Sie sind im gesamten Landkreis entlang des Isar-Ufers unterwegs. Die Isar-Ranger klären nicht nur die Menschen vor Ort auf, sondern dürfen Verstöße auch selbst feststellen und gegebenenfalls Personalien aufnehmen. Die Isar-Ranger können zudem die Polizei hinzuziehen.

Update Oktober 2019

Der Bayerische Kanu Verband hat im Oktober 2019 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Normenkontrolle gegen die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Isar-Verordnung) eingereicht.
Weitere Informationen hierzu: https://www.kanu-bayern.de/Umwelt/Aktuelles/922/Bayerische-Kanuten-haben-Antrag-auf-Normenkontrolle-gegen-die-Isar-Verordnung-eingereicht/

Quellen:
Isar-Verordnung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen
Website des Bayerischen Kanu-Verbands

Isar-Verordnung im Landkreis München

Seit 25. Januar 2020 gilt auch für die Isar im Landkreis München eine neue Verordnung. Die „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ soll insgesamt für mehr Sicherheit sorgen.

Anders als im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (siehe oben) gelten im Landkreis München auf der Isar keine jahreszeitlichen und tageszeitlichen Befahrungsregeln – die Befahrung ist in diesem Gebiet also jederzeit erlaubt.

Die neue Verordnung enthält klare Vorgaben zu Fahrzeugen, Ausrüstung und Fahrtüchtigkeit. Wer gegen die in der Verordnung genannten Vorgaben vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, kann mit Geldbuße von bis zu 5 000 € belegt werden. Die Regelungen im Detail:

  • Stand-up-Paddling-Boards (SUP-Boards) müssen wildwassertauglich und mit einer Festhaltemöglichkeit (z.B. Leine mit Schlaufe) ausgerüstet sein.
  • Das Anhängen von unbesetzten Beibooten und sonstigen Schwimmkörpern an andere Fahr- zeuge ist untersagt.
  • Das Zusammenbinden von Fahrzeugen ist untersagt.
  • Kinder bis 8 Jahre und Nichtschwimmer haben Rettungswesten gem. DIN EN ISO 12402-4 zu tragen. Die Rettungswesten müssen das CE-Kennzeichen tragen.
  • Das Mitführen von Glasflaschen oder anderen Glasgefäßen aller Art ist untersagt.
  • Die Verwendung von Tonwiedergabegeräten ist untersagt.
  • Personen an Bord eines Fahrzeugs dürfen nicht mehr als 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper haben, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt oder unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung genannten berauschenden Mittels stehen.

Quelle:
Isar-Verordnung des Landkreises München

Regeln im Gebiet der Stadt München

Auf dem Gebiet der Stadt München gelten für die Isar, ihren Nebenarmen und Kanälen entsprechend der Bade- und Bootverordnung der Landeshauptstadt München folgende Befahrungsregeln:

  • Die Isar darf von der südlichen Stadtgrenze bis 100 m unterhalb (nördlich) der Thalkirchner Brücke und von der Bogenhauser Brücke (Max-Joseph-Brücke) bis 200 m oberhalb (südlich) der Wehranlage bei Oberföhrin befahren werden.
  • Der Isarkanal der Stadtwerke darf von der südlichen Stadtgrenze bis zur Abzweigung des Floßkanals in Hinterbrühl und von 50 m unterhalb (nördlich) des Steges beim Auer Düker bis 100 m unterhalb (nördlich) der Thalkirchner Brücke befahren werden.
  • Der Maria-Einsiedel-Mühlbach dar vom städtischen Bad Maria Einsiedel bis zur Einmündung in den Isarkanal der Stadtwerke befahren werden.
    Der Floßkanal darf von seiner Abzweigung aus dem Isarkanal der Stadtwerke in Hinterbrühl bis zum Auslauf der Zentrallände an der Zentralländstraße befahren werden. Das Landungsbecken der Zentrallände darf bei Floßbetrieb nur zur Durchfahrt, nicht aber zu Übungszwecken benützt werden.
Quelle: Landeshauptstadt München

Quelle:
Website der Landeshauptstadt München

Bade- und Bootverordnung der Landeshauptstadt München

Angaben ohne Gewähr

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7 Kommentare

  • Anton

    Hallo Zusammen,
    Ich besitze seit kurz einen 11‘ SUP und habe bis jetzt damit sehr viel Spaß gehabt.
    Nun bin ich „nur“ auf Flüsse, Seen und die Antlantikküste in Frankreich (wo ich herkomme) damit gefahren.
    Ich möchte gerne die Isar (zb Wolfratshausen bis München Zoo) fahren, aber nicht allein. Nicht ohne jemand, der es schön mit dem SUP gemacht hast.
    Wo könnte ich interessiert Leute finden?
    Liebe Grüße
    Antoine / Anton

    • Thomas Pfannkuch

      Hallo Antoine, es gibt rund um München verschiedene Anbieter, die geführte Touren inkl. Schulung auf der Loisach oder der Isar anbieten, z.B. Wild South SUP oder Bavarian Waters. Am besten du schaust dich dort mal um und kontaktierst die Anbieter für Details und Termine.
      Viele Grüße
      Thomas

    • Claus

      Hallo Antoine,
      ich bin die Strecke schon oft (auch von Obergries und Bad Tölz) schon oft mit dem SUP bis TK gefahren.
      Ab Schäftlarn ist es ja immer möglich, ansonsten wieder ab 01.06.
      Falls Du Interesse hast, können wir uns gerne mal zusammen schließen.
      Gruß, Claus

  • DieKrauthexe

    Hallo Thomas,
    danke für die sehr nützlichen Infos.
    Weißt du, ob eine Leash als „Festhaltemöglichkeit“ im Sinne der Verordnung im Landkreis München zählt?
    Viele Grüße
    Theresa

    • Thomas Pfannkuch

      Hallo Theresa, ich verstehe die Verordnung so, dass am Board selbst eine Festhaltemöglichkeit gegeben sein muss, also etwa ein Griff. Wenn du auf der Isar eine Leash verwenden willst, dann sollte es auf keinen Fall einen Knöchel- oder Waden-Leash sein, da man bei Strömung im Notfall nicht zum Öffnen an die Schlaufe kommt. Daher nur Hüft-Leash mit Notföffnung oder gar keine Leash auf der Isar.
      Viele Grüße Thomas

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